Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen zwischen Leo Tschapowski, Looptrail (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die Leistungen richten sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie an Selbstständige und Gewerbetreibende.

§ 2 Vertragsgegenstand und Angebot

Gegenstand des Vertrags ist die individuelle Entwicklung, Anpassung, Automatisierung und der Betrieb von Software sowie damit verbundene Beratungsleistungen, wie im jeweiligen Angebot beschrieben. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform (z. B. E-Mail) erklärte Annahme des Angebots zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die im Angebot festgehaltene Leistungsbeschreibung.

§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht geschuldet und können gesondert beauftragt werden. Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig bereit. Verzögerungen, die auf ausbleibende Mitwirkung zurückgehen, verlängern vereinbarte Termine entsprechend und gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 4 Preise und Zahlung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung zum im Angebot genannten Festpreis. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Sofern nicht anders vereinbart, ist ein Teil des Honorars bei Auftragserteilung als Anzahlung fällig, der Restbetrag nach Abnahme. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.

§ 5 Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie Verzögerungen durch ausbleibende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

§ 6 Abnahme

Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer die Leistung zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber prüft die Leistung und erklärt die Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen. Nimmt der Auftraggeber eine im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab oder nutzt er sie produktiv, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 7 Nutzungsrechte und Übergabe

Nach vollständiger Bezahlung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen, nicht ausschließlichen Rechte an der eigens erstellten Software sowie Quellcode, Zugänge und die zum Betrieb erforderliche Dokumentation. Das erstellte System gehört dem Auftraggeber und ist übergabefähig. An allgemein einsetzbaren Bausteinen, Bibliotheken und Werkzeugen, die der Auftragnehmer projektübergreifend verwendet, verbleiben die Rechte beim Auftragnehmer; dem Auftraggeber wird insoweit ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Rechte eingesetzter Drittanbieter- und Open-Source-Komponenten richten sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen.

§ 8 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistung die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Mängel werden nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Neuherstellung beseitigt. Der Auftraggeber hat Mängel nachvollziehbar zu beschreiben. Keine Mängel sind Abweichungen, die auf nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf unsachgemäßer Nutzung oder auf Störungen in der Umgebung des Auftraggebers beruhen.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, in dem der Auftraggeber eine dem Stand der Technik entsprechende, regelmäßige Datensicherung durchgeführt hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke des Vertrags. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das durchgeführte Projekt in anonymisierter Form als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.